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Corporate Social Responsibility

Weihnachtsgeld – Eine nachhaltige Investition in die Wirtschaft

Weihnachtsgeld - Eine nachhaltige Investition in die Wirtschaft

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erfreuen sich dieser Tage ihres wohlverdienten Weihnachtsgeldes. Dabei ist das Weihnachtsgeld nicht nur eine Form der Wertschätzung, sondern zeitgleich auch eine nachhaltige Investition in die Wirtschaft.

Das Weihnachtsgeld – Eine freiwillige Leistung

Das Weihnachtsgeld ist auch unter den Bezeichnungen „Weihnachtsgratifikation“ oder seltener „Weihnachtsremuneration“ oder umgangssprachlich als „13. Monatsgehalt“ bekannt. Es beschreibt dabei ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmenden. Während heute das Weihnachtsgeld üblicherweise in Form von Geld an die Mitarbeitenden ausgeschüttet wird, gaben die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden in früheren Zeit Sachleistungen.

So erhielten Schustergesellen beispielsweise ein Stück Leder von ihrem Meister, aus dem sie für sich Schuhe herstellen konnten. Zwar zählt das Weihnachtsgeld heute in den meisten Betrieben zum guten Ton, doch bleibt es – wie die Weihnachtsfeier auch – eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

 

Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Gleich zu Beginn eine ernüchternde Nachricht: Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf die Weihnachtsgratifikation. Allerdings ist diese in einigen Arbeits- und Tarifverträgen sowie anderen betrieblichen Vereinbarungen schriftlich fixiert und damit bindend. Aber auch ohne eine entsprechende vertragliche Regelung kann ein Arbeitgeber zur Zahlung des Weihnachtsgelds verpflichtet sein.

Nämlich dann, wenn es sich um eine betriebliche Übung handelt. Diese liegt dann vor, wenn dieser Bonus bereits drei oder mehr Jahre in Folge in gleicher Höhe ohne einen Hinweis auf Einmaligkeit gezahlt worden ist.

 

Statistik zum Weihnachtsgeld

Laut einer aktuellen Umfrage erhält im Jahr 2018 gut jeder Zweite Beschäftigte in Deutschland überhaupt Weihnachtsgeld. Besondere Unterschiede zeigen sich im Ost-West-Vergleich. Während in Ostdeutschland lediglich 42 Prozent der Arbeitnehmenden angeben, Weihnachtsgeld zu erhalten, sind es in Westdeutschland 56 Prozent. Ein etwas schwächeres Gefälle zeigt sich mit Blick auf die Auszahlung nach Geschlecht: Hier stehen 57 Prozent bei den Männern 49 Prozent bei den Frauen gegenüber. Dieser Befund dürfte einmal mehr das Gender Pay Gap unterstreichen. Tarifbeschäftigte profitieren zu 77 Prozent von einer Form des 13. Monatsgehalts, während es bei den nicht nach Tarif Beschäftigten lediglich 42 Prozent sind. Zusammenfassend zeigt sich, dass vor allem Männer in Vollzeit von einer Weihnachtsgratifikation profitieren.

 

Minijobber und Weihnachtsgeld?

Aber auch Minijobber dürfen sich tendenziell über eine Weihnachtsgratifikation freuen. In den meisten Fällen erfolgt die Zahlung dabei anteilig und richtet sich nach den geleisteten Wochenstunden. Arbeitet ein Kollege in Vollzeit 38 Stunden in der Woche und ein Minijobber hingegen lediglich zehn Stunden, erhält dieser 25 Prozent der Leistungen.

 

Mit wie viel Weihnachtsgeld kann ich wann rechnen?

Die Höhe des Weihnachtsgelds variiert je nach Branche und Unternehmen und kann von den Arbeitgebern frei bestimmt werden. So können sich Beschäftigte in der Süßwarenindustrie über eine Gratifikation in Höhe von 95 bis zu 100 Prozent ihres Bruttomonatslohns freuen. In der Textilindustrie sind es teilweise bis zu 60 Prozent. Allerdings kann die Höhe von einigen Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Art der Beschäftigung (Voll- oder Teilzeit) oder auch der Anzahl der Kinder abhängig sein. Allerdings darf ein Arbeitgeber nicht ohne einen sachlichen Grund Mitarbeitende ungleich behandeln. Trotzdem ist ein einzelvertraglicher Ausschluss der Weihnachtsgratifikation möglich. Bei einem sind sich die meisten Arbeitgeber jedoch überwiegend einig: In den meisten Fällen überweisen sie das Weihnachtsgeld Ende November gemeinsam mit dem Monatsgehalt.

 

Weihnachtsgeld und Kündigung?

In der Theorie dürfen sich auch Arbeitnehmende über ein Weihnachtsgeld freuen, die im Jahresverlauf kündigen. Das heißt, wenn sie beispielsweise zum 30. September kündigen, ist ein anteiliges Weihnachtsgeld entsprechend der neun Arbeitsmonate möglich. Allerdings ist dazu zum einen ein vertraglich geregeltes Weihnachtsgeld nötig und zum anderen ist auf eine entsprechende Stichtagsklausel zu achten. Denn diese kann Beschäftigte, die bis zu einem bestimmten Datum gekündigt haben, von der Zahlung des Weihnachtsgelds ausschließen.

Die Weihnachtsgratifikation als nachhaltige Investition

Nicht nur die Arbeitnehmenden freuen sich über ihr Weihnachtsgeld, sondern auch der Einzelhandel sowie der Tourismus profitieren maßgeblich von der Investition der Arbeitgeber. Denn die zusätzliche Kaufkraft der Arbeitnehmenden führt nicht nur zu einem Ansturm auf die örtlichen Weihnachtsmärkte, sondern spiegelt sich auch in den Ausgaben für Weihnachtsgeschenke wieder. Darüber hinaus investieren Sie mit der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation nachhaltig in Ihr Betriebsklima.

Denn mit dem Weihnachtsgeld belohnen Sie Ihre Beschäftigten nicht nur, sondern zeigen Ihnen auch Ihre Wertschätzung. Und so denkt vielleicht der eine oder andere Mitarbeitenden auch schon während seines wohlverdienten Weihnachtsurlaubs positiv an das kommende Jahr und seinen Job.

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