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Politik

Pfandsystem in Deutschland – Änderungen im neuen Jahr

Pfandsystem in Deutschland - Plastikflaschen

Seitdem 01. Januar 2019 zahlen Kunden für mehr Getränke Pfand. Denn aufgrund des neuen Verpackungsgesetzes ändert sich auch das Pfandsystem in Deutschland.

Neues Verpackungsgesetz in Deutschland

Am 01. Januar 2019 trat das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) mit weitreichenden Änderungen im neuen Jahr in Kraft. Das Gesetz verfolgt dabei das Ziel, die Recyclingquote zu erhöhen und auf diese Weise die Umwelt zu schonen und die Hersteller und den Handel zu mehr Nachhaltigkeit aufzurufen.

 

Das Pfandsystem in Deutschland soll zur Müllreduzierung beitragen.

 

Dabei hat VerpackG auch Auswirkungen auf das Pfandsystem in Deutschland.

 

Pfandsystem in Deutschland

Die Pfandpflicht für Einwegverpackungen von Getränken ist in Deutschland bereits am 1. Januar 2003 unter dem polemischen Begriff „Dosenpfand“ in Kraft getreten. Anfangs war das Pfandsystem in Deutschland allerdings eine Koexistenz mehrerer parallel existierender Pfandsysteme denn ein einheitliches. Bekannt aus dieser Zeit sind das „Kassenbon-System“, welches dem Einzelhandel mehr Einnahmen von 450 Millionen Euro abzüglich der Umsatzsteuer von 16 Prozent aufgrund des sogenannten „Pfandschlupfs“ einbrachte, sowie das P- und Vfw/Spar-System und die Insellösungen.

 

Durch das Pfandschlupf profitierten Unternehmen besonders vom Pfandsystem in Deutschland.

 

Erst seit dem 1. Mai 2006 müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen anbieten, auch die entsprechenden Einwegverpackungen zurücknehmen. Lediglich Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Vom Pfandsystem in Deutschland betroffene Getränke

Seit dem 29. Mai 2005 gilt für Einwegpfand im gesamten Einzelhandel ein Preis von 0,25 Euro. Während anfangs noch ausschließlich Einweggetränkeverpackungen mit einem Volumen von 0,1 bis 0,3 Litern von dieser Regelung betroffen waren, gilt sie heute nahezu für alle derartigen Verpackungen. Dies ist nicht zuletzt eine Reaktion auf den Versuch des Handels, der sogenannten „Drei-Liter-Grenze“ mit Mengen knapp über dieser Grenze zu entgehen. Bis zum 31.12.2018 betraf das Pfandsystem in Deutschland Dosen und Einwegflaschen für Bier, Biermischgetränke, Mineral- und Tafelwasser, Erfrischungsgetränke und Eistee sowie Alcopops.

 

Das neue Pfandsystem in Deutschland

Mit dem 01. Januar 2019 sind nun auch Einwegverpackungen von Frucht- und Gemüsenektaren mit Kohlensäure in Einwegflaschen von der Pfandpflicht betroffen. Hierzu zählt unter anderem auch Apfelschorle aus Nektar. Zudem ist das Pfandsystem auch für Milchmischgetränke, deren Milchanteil unter 50 Prozent liegt, gültig. Dazu zählen unter anderem Energydrinks mit Molkenanteil. Bei Mehrwegflaschen bleibt es den Händlern allerdings weiterhin selbst überlassen, ob sie Pfand erheben oder nicht. Allerdings müssen für Kunden nun durch deutlich sichtbare Informationsschilder darauf hinweisen, ob es sich um eine Einweg- oder um eine deutlich umweltfreundlichere Mehrwegflasche handelt.

 

Weiterhin kein Pfand auf Säfte ohne Kohlensäure

Zwar ist das Pfandsystem in Deutschland mit Jahresbeginn erweitert worden, doch sind nach wie vor zahlreiche Getränkeflaschen pfandfrei. Dazu zählen

  • Frucht- und Gemüsesäfte ohne Kohlensäure,
  • Milch und Getränke mit einem Milchanteil von mehr als 50 Prozent,
  • Milcherzeugnisse sowie
  • Wein und Spirituosen.

Diese Ausnahme stößt bei vielen Verbrauchern auf Skepsis und Ablehnung.

 

Kritik am Pfandsystem in Deutschland

Aber nicht nur die Ausnahmen für oben genannte Einwegverpackungen bemängeln viele Verbraucher. Auch das Fehlen eines generellen Pfandsystems für Kaffeebecher, die täglich in den Mülleimern und Straßen der Städte landen, sehen viele Menschen kritisch. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat errechnet, dass täglich allein in Deutschland 320.000 Kaffeebecher im Müll landen. Das macht pro Jahr mehr als 2,8 Milliarden Kaffeebecher. Aus diesem Grund fordern bereits viele Verbraucher ein Mehrwegsystem für Kaffeebecher.

 

Ein Symbol des Ärgers für viele Umweltschützer*innen: Der Einwegkaffeebecher.

 

Und das mit Erfolg: Bereits 2016 führte Freiburg mit dem Freiburg-Cup, einem stadteigenem Kaffeebecher, der in mehr als 100 Cafés und Bäckereien gegen ein Pfand in Höhe von einem Euro ausgeliehen, befüllt und wieder zurückgegeben werden kann, ein. Nun wollen immer mehr Kommunen nachziehen. Ein positives Zeichen!

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