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Licht am E-Bike – Überlebensgarant im Herbst und Winter

Im Herbst und Winter ist das Licht am E-Bike ein wichtiger Begleiter

Gerade im Herbst und Winter ist das Licht am E-Bike ein unverzichtbarer Begleiter und kann dabei vor allem gefährliche Situationen vermeiden und im Zweifel sogar Leben retten.

Generell ist vor rund fünf Jahren die allgemeine Dynamopflicht für Fahrräder abgeschafft worden. Seit diesem Zeitpunkt hat der Gesetzgeber nun auch von Akkus betriebene Frontstrahler und Rücklichter erlaubt. Seit dem Jahr 2017 ist zudem auch die Batteriebeleuchtung zulässig. Während Experten und Expertinnen anfangs noch befürchteten, dass Hersteller aus Kostengründen vermehrt auf permanentes Licht verzichten würden, lässt sich heute ein anderes Bild konstatieren: Die Beleuchtung spielt in Sicherheitsfragen nach wie vor eine wesentliche Rolle für Fahrradfahrer. Selbiges gilt auch für das Licht am E-Bike.

 

Licht am E-Bike – Dynamobeleuchtung

Ein wesentlicher Vorteil der Dynamobeleuchtung ist, dass Besitzer keine Akkus aufladen müssen und das Licht auf diese Weise stets einsatzbereit ist. Waren ältere Dynamos noch groß und brachten ein Mehrgewicht mit sich, entfällt dieses nun dank neuer Technologien. Außerdem lassen sich die Funktionen der heutigen Lichtanlagen kaum noch mit älteren Varianten vergleichen.

 

Gerade bei schlechten Sichtverhältnissen ist Licht am E-Bike ein Überlebensgarant.

 

Denn heute verfügen Fahrräder und vor allem auch E-Bikes analog zum Automobilsektor unter anderem über eine Einschaltautomatik, Tagfahr- und sogar Bremslichter. Allerdings waren die aufstrebenden E-Bikes eine zentrale Antriebsfeder für die Abschaffung der Dynamopflicht. Denn für das Licht am E-Bike ergeben Dynamos aus technischer Sicht wenig Sinn. Denn die Lichtanlage gewinnt ihre Energie direkt aus dem integrierten Akku.

 

Lichttechnik an E-Bikes

Zwar handelt es sich bei dem Licht am E-Bike streng genommen um eine Dynamobeleuchtung, doch kommt hier eine spezielle Technik zum Tragen. Während ein klassischer Nabendynamo eine Wechselspannung von sechs Volt liefert, ist die Gleichspannung des E-Bike-Akkus nicht genormt und vom jeweiligen System abhängig. Sie kann daher zwischen sechs und 36 Volt liegen. Ein Spannungswandler kann allerdings unterschiedliche Scheinwerfer mit den meisten E-Bikes kompatibel machen.

 

Ohne Licht im Straßenverkehr

Fahrradfahrer gelten gemeinhin neben den Fußgängern als schwächstes Glied im Straßenverkehr. Gerade in der dunklen Jahreszeit häufen sich daher vor allem schwere Unfälle mit PKW und auch LKW, oftmals mit tödlichem Ausgang.

 

Sehen und gesehen werden, so lautet die Devise im Straßenverkehr.

 

Aber das Fahren ohne Licht im Straßenverkehr kann auch schnell teuer werden. So sieht der Bußgeldkatalog 2018 für das Fahren ohne Licht eine Strafe von mindestens 20 Euro vor. Kommt es allerdings zu einem Unfall, kann dem lichtlosen Fahrradfahrer in jedem Fall eine Mitschuld zugesprochen werden.

Daher sollten Sie stets auf das richtige Licht am E-Bike sowie an Ihrem Fahrrad achten. Auch sollten Sie Ihr E-Bike winterfest machen.

Das Team von Future-Green wünscht Ihnen eine sichere Fahrt.

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