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Haftpflichtversicherung für E-Scooter – Die Gesetzeslage

Haftpflichtversicherung für E-Scooter

Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Roller offiziell im Straßenverkehr zu gelassen. Allerdings müssen Besitzer*innen eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter abschließen. Wir stellen Ihnen die Gesetzeslage vor.

Unfälle im Straßenverkehr sind keine Seltenheit. Ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder auch neuerdings mit dem E-Scooter. Während im Falle eines Unfalls mit dem Fahrrad und in Sonderfällen mit dem E-Bike im Straßenverkehr – etwa dann wenn diese mit Muskelkraft bewegt werden können – die private Haftpflichtversicherung greift, benötigen Fahrer*innen von E-Scootern eine separate Haftpflichtversicherung.

 

E-Scooter-Verordnung

Die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ – auch E-Scooter-Verordnung genannt – betrifft alle Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb, die folgende Merkmale erfüllen:

  • Gewicht ohne Fahrer*in: maximal 55 Kilogramm
  • Ausmaße: maximal 70 Zentimeter breit, maximal 140 Zentimeter hoch und maximal 200 Zentimeter lang
  • ohne Sitz oder selbstbalancierend mit oder ohne Sitz
  • Lenk- beziehungsweise Haltestange in Höhe von mindestens 50 Zentimetern ohne Sitz und 70 Zentimetern mit Sitz
  • maximale Nenndauerleistung von 500 Watt oder 1.400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge, die mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalance verwenden

Darüber hinaus gelten bundesweit folgende Regeln für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr:

  • maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen und -streifen und, sofern diese nicht vorhanden sind, auf Straßen fahren. Das Benutzen von Elektro-Rollern auf Gehwegen ist untersagt. Einzige Ausnahme bildet das neue Zusatzschild „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
  • E-Scooter müssen über eine Halte- oder Lenkstange, zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen sowie Scheinwerfer, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte verfügen. Auch eine helltönende Klingel ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für die Versicherungspflicht gilt analog zu Mopeds, dass eine selbstklebende Versicherungsplakette als Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung an dem Fahrzeug möglichst an der Rückseite unter der Schlussleuchte angebracht werden muss. Beachten Sie auch, dass der untere Plakettenrand dabei mindestens fünf Zentimeter über der Fahrbahn sein muss. Eine Helm- oder Führerscheinpflicht besteht unterdessen nicht. Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter im Straßenverkehr bewegen. Auch Blinker sind optional. Allerdings muss das Abbiegen per Handzeichen angezeigt werden.

 

Haftpflichtversicherung für E-Scooter auch im Ausland gültig

Mittlerweile bieten viele gängige Versicherungsanbieter eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter an. Allerdings lohnt sich, wie auch bei Kfz-Haftpflichtversicherungen ein Preisvergleich. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Teilkasko-Versicherung für E-Scooter.

Die Haftpflichtversicherung für E-Scooter gilt zudem auch im EU-Ausland. Allerdings sollten Sie sich vor dem Reiseantritt eine internationale Versicherungsbestätigung ausstellen lassen. Zudem sollten Sie neben der sogenannten Grünen Versicherungskarte auch ein D-Schild zur Angabe des Herkunftslands an Ihrem Fahrzeug befestigen. Wichtig ist außerdem, in Erfahrung zu bringen, wie die Nutzung von E-Scootern am Reiseziel geregelt ist. Hier können teils starke Abweichungen zum deutschen Recht bestehen. Sollten Sie ins Nicht-EU-Ausland mit Ihrem E-Scooter reisen wollen, informieren Sie sich vorab bei Ihrem Versicherungsanbieter, ob auch in diesem Fall ein Versicherungsschutz besteht.

Übrigens laut Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besteht Ihr Versicherungsschutz auch für den Fall, dass Sie Ihren E-Scooter verleihen und jemand anderes mit diesem einen Unfall verursacht.