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Gesellschaft Politik

Gemeinsame Fischereipolitik der EU

Gemeinsames Fischereigesetz der EU

Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU zielt darauf ab, die Befischung aller Fischbestände dauerhaft auf einem nachhaltigen Niveau unter der Einhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags zu halten.

Dieses Kernziel der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU wird als Maximum Sustainable Yield (MSY) bezeichnet. Eine Befischung auf dem MSY-Niveau beschert der Fischwirtschaft dabei die größtmöglichen Erträge und hält die Bestandsgrößen dauerhaft auf einem gesunden Level.

 

Das Fischereigesetz der EU von 2013

Der Weg zu einem ersten umfangreichen Gemeinsamen Fischereigesetz der EU war steinig. Rund 30 Jahre intensiver Verhandlungen gingen dabei dem Fischereigesetz von 2013 voraus. Die Erwartungen an das neue Gesetz hätten dabei nicht größer sein können angesichts der anvisierten Regelungen: Beschluss eines Rückwurfverbots, Verankerung eines Nachhaltigkeitsziels – ab dem Jahr 2020 den Umfang der Fischerei auf das Nachwachsen der Ressourcen zu begrenzen – sowie Einhaltung der Regeln auch außerhalb der EU.

 

Erfolge der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU

Die Ziele der Europäischen Union sind äußerst ambitioniert, werden jedoch nur äußerst langsam und vor allem unvollständig umgesetzt. Zwar erholen sich die Fischbestände in vielen europäischen Meeren allmählich wieder, doch sind im Mittelmeer nach wie vor etwa 62 Prozent der Bestände von Überfischung bedroht. Auch außerhalb der Europäischen Union ist das Problem der Überfischung durch europäische Unternehmen präsent. So fangen die Flotten der europäischen Fischereinationen – insbesondere vor der Küste Westafrikas – riesige Mengen an Fisch. Mit der Folge einer massiven Überfischung der dortigen Bestände. Grund hierfür sind die anhaltend hohen Fangmengen, welche durch die Fischereiminister der EU-Mitgliedstaaten vorgegeben werden.

 

Weitere Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU

Aber die EU verfolgt neben dem Maximum Sustainable Yield noch weitere wesentliche Ziele. Hierzu zählen unter anderem die Einstellung der gängigen Rückwurfpraxis und das Senken der durch Fischerei bedingten Einflüsse auf die Umwelt. Auch die Sicherung einer langfristig wettbewerbsfähigen Fischereiwirtschaft zählt zu diesen Zielen. Allerdings setzt das Erreichen dieser Ziele einen starken politischen Willen aller beteiligten EU-Mitgliedsstaaten voraus. Denn nur so kann eine dauerhaft nachhaltige Fischereiwirtschaft entstehen.

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