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AVAS – Acoustic Vehicle Alerting System für E-Autos

Unfälle mit E-Autos - AVAS soll Sicherheit bringen

Sie sind nachhaltig, beschleunigen schnell und sind nahezu geräuschlos. Letzteres dürfte sich bald ändern. Denn eine EU-Verordnung sieht ab 2019 eine Geräuschpflicht für E-Autos vor – das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS).

Warnsignal für Fußgänger

Im Jahr 2018 sind in Deutschland 53.861 Elektrofahrzeuge zugelassen. Diese Zahl dürfte in den nächsten Jahren allerdings angesichts des steigenden politischen Drucks sowie der damit einhergehenden Neuausrichtung der Automobilkonzerne deutlich steigen. Elektromotoren erzeugen dabei im Vergleich zu klassischen Verbrennungsmotoren nahezu keine Geräusche, was die Gefahr für Fußgänger erhöht. Vor allem für ältere Menschen und Menschen mit Beeinträchtigungen des Sichtfeldes stellen sie daher im Straßenverkehr eine ernstzunehmende Gefahr dar. Aus diesem Grund haben sich unter anderem die Weltblindenunion (WBU) sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) für die ab 2019 greifende EU-Verordnung stark gemacht.

 

Verordnung Nr. 540/2014

Die Verordnung Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates der EU, die bereits 2014 verabschiedet wurde, sieht vor, dass bis zum 01. Juli 2019 in allen neuen Hybridelektro- und reinen E-Autos das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, installiert sein muss, um Fußgänger besser zu schützen.

 

Das Acoustic Vehicle Alerting System, kurz AVAS, soll Fußgänger besser zu schützen.

 

Im Sommer 2020 soll diese Regelung dann für alle batterieelektrischen und Brennstoffzellenfahrzeuge – auch für Busse und LKW – gelten. Dabei ist es den Autokonzernen – mit Ausnahme von Musikstücken – freigestellt, wie sich dieses Warnsignal anhört.

 

Genaue Regelungen für AVAS

Allerdings muss das AVAS lediglich beim Anfahren und bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde sowie beim Rückwärtsfahren zu hören sein. Denn ab höheren Geschwindigkeiten genügen aus Sicht der EU die Geräusche, die beim Abrollen der Reifen entstehen. Eines von vielen Beispielen für ein mögliches AVAS Geräusch präsentiert die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Es ist jedoch anzunehmen, dass jeder Autobauer ein individuelles Geräusch präferiert. Aus diesem Grund laufen die Entwicklungen bereits auf Hochtouren.

 

Hörbar, aber nicht zu laut

Aber auch zwischen den einzelnen Modellen eines Herstellers dürfte es große Unterschiede hinsichtlich des Sounds des Acoustic Vehicle Alerting Systems geben. Denn gerade Fahrer einer gediegenen Limousine dürften eher ruhigere Töne bevorzugen, während Sportwagenfahrer hingegen eher Wert auf eine entsprechende Soundkulisse legen. Die Verordnung der EU legt jedoch fest, dass der Ton mindestens 56 dB(A) und maximal 75 dB(A) laut sein darf. Zudem sind zwei Terzbänder – eines mit weniger als 1.600 Hertz – Pflicht.

 

Kritik am Acoustic Vehicle Alerting System

Allerdings stößt die Verordnung nicht überall auf Beifall. So bemängeln Kritiker das AVAS vor allem als eine weitere überflüssige Lärmquelle. Doch dürfte diese Kritik angesichts der hohen Bedeutung dieses Systems für die Sicherheit von Fußgängern recht rasch verhallen.